Hallenordnung

 1.)    Jede Person hat die Basketballhalle widmungsgemäß und schonend zu benützen. Die Anweisungen der Hallenaufsicht bzw. der Trainer sind strikt zu befolgen.

 2.)    Besucher und Zuseher dürfen die Spielhalle nur auf dem grauen PVC-Bodenbelag begehen; das Betreten der Spielfläche mit Straßenschuhen ist ihnen nicht erlaubt.

 3.)    Die Spielfläche, das ist das Spielfeld mit der zwei Meter erweiterten roten Outlinie, darf nur mit sauberen und abriebfesten Hallenschuhen betreten werden.

 4.)    Jeder Aktive hat in der Schuhgarderobe in der Aula seine Straßenschuhe aufzubewahren, um dann erst andere Garderobenräume betreten zu dürfen. Insbesondere sind die Dusch- und WC-Anlagen sauber zu halten - ”leave it as you take it“.

 5.)    Für Verlust oder Diebstahl von Bekleidung, Wertgegenständen und dergleichen wird keinerlei Haftung durch den Halleninhaber übernommen.

  6.)    Die Räumlichkeiten der Basketballhalle sind tunlichst sauber zu halten; die kleineren Abfälle sind in die bereitgestellten Mistkübeln in der Spielhalle und den Garderoben zu legen. Plastikflaschen, Dosen und Papiere sind in den entsprechenden Kübeln - gelb, blau, rot - vor der Basketballhalle auf dem Parkplatz zu entsorgen.

  7.)    Um unnötige Schäden zu vermeiden, ist folgendes Verhalten verboten:
-    Ballspiel in den Garderoben und Gangräumen
-    Fußballspielen überhaupt - auch nicht in der Spielhalle
-    Hängen an den Ringen der Korbanlagen in der Spielhalle
-    Getränkebecher und Essen in der Spielhalle
-    Kaugummi-Kauen im Gebäude überhaupt
-    Rauchen; nur vor dem Hallengebäude (Aschenbecher verwenden!)

 8.)    Bei üblichen Wettspielen wird die Basketballhalle 45 Minuten vor Beginn des ersten Spiels geöffnet; die Spielhalle selbst ist frühestens 30 Minuten vor Spielbeginn offen.

 9.)    Auswärtige Mannschaften müssen einen verantwortlichen Erwachsenen bekanntgeben und dürfen erst dann die Garderoben benützen. Für den Garderobenschlüssel ist eine Kaution von 10,- EURO zu hinterlegen.

10.)   Für Beschädigungen der Basketballhalle und von Ausstattungsgegenständen haftet der jeweils namhaft gemachte Verantwortliche einer Mannschaft.

11.)   Das Obergeschoß darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Halleninhaber betreten werden. Laufen am Balkonumgang ist verboten. An der Korbanlage mit den Befestigungsstützen darf nicht gerüttelt werden.

12.)   Bei wiederholter Missachtung der Hallenordnung obliegt es der Hallenaufsicht, diese Personen der Basketballhalle zu verweisen, sowie eine Anzeige beim Basketballverband zu erstatten und notfalls die Polizei anzufordern.

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