Trainings- und Hallenordnung

Trainings- und Hallenordnung:

Mit dem Evidenzblatt der BasketFighters erfolgt die Anmeldung einer Person zum Basketballverein Austrian BasketFighters. Die unten angeführte Trainings- und Hallenordnung ist für jedes Vereinsmitglied bindend; die Blätter liegen in der Basketballhalle 16.,Erdbrustgasse zur Einsichtnahme auf und können per eMail an die Mitglieder zugeschickt werden.

 TRAININGSORDNUNG:

Die Mitgliedschaft bei den BasketFighters erfolgt durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages und berechtigt zur Teilnahme an den ausgeschriebenen Trainingseinheiten für die jeweilige Alters- bzw. Leistungsgruppe. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird im voraus zu Saisonbeginn - parallel zum Schuljahr - vorgeschrieben und als ganzer fällig. Die aktuelle Zuteilung in den Trainingsgruppen wird den Mitgliedern jeweils bekannt gegeben.

Mitglieder der BasketFighters im Nachwuchsbereich haben Anspruch auf folgende Trainingsmöglichkeiten: Junioren (Altersklasse U19), Kadetten (U16) und Schüler (U14) verfügen jeweils über drei Trainingseinheiten pro Schulwoche; Minispieler (U12 und U10) verfügen jeweils über zwei Trainingseinheiten pro Schulwoche.

Mitglieder haben Anspruch auf den Besuch ihrer Trainingseinheiten und haben dort die Anweisungen des Trainers zu befolgen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen der BasketFighters zu wahren und die Werthaltungen der BasketFighters zu vertreten, die da sind:
a)    im Training partnerschaftlich / kooperativ
b)    in Wettspielen kollegenschaftlich / kompetitiv
c)    im außersportlichen Bereich kameradschaftlich / konsiderativ

Mitglieder der BasketFighters können beim Wiener Basketballverband (WBV) als Spieler gemeldet werden und an den ausgeschriebenen Wettspielen des Verbandes teilnehmen. Damit unterwerfen sich die Spieler zugleich den Vorschriften des WBV. Es ist auch möglich, dass besonders talentierte Nachwuchsspieler zusätzlich in die nächst höhere Altersklasse aufgenommen werden. Bei sogenannten Doppelmeldungen im Wiener Basketballverband dürfen diese Spieler an Meisterschaftsspielen in zwei Nachwuchsaltersklassen teilnehmen.
Die Nominierung des Kaders für Trainings-, Meisterschafts- und Wettspiele außerhalb des üblichen Trainingsbetriebes obliegt ausschließlich dem zuständigen Trainer der Mannschaft. Die Aufstellung des Kaders erfolgt nach den Kriterien der Leistungsstärke und des Trainingseinsatzes; kein Spieler kann ein Recht auf einen unbedingten Einsatz in solchen Spielen geltend machen.
Zugleich gilt für alle Mini-Mannschaften, dass bei Wettspielen in der Meisterschaft (”Mini-Turniere”) für jedes Spiel 8 - 12 Spieler aufgestellt werden. Die aufgestellten Spieler werden rechtzeitig informiert und um Teilnahmebestätigung ersucht. Sie sind dann verpflichtet, bei diesen Meisterschaftsspielen zu erscheinen. Bei Absage oder einem unvorhergesehenen Krankheitsfall sind die nächstnominierten Ersatzspieler sofort zu verständigen. Bei Nicht-Antreten von 8 Spielern wird nämlich der Verein vom Wiener Basketballverband mit Strafen belegt; notfalls haften die Eltern für schuldhaftes Fernbleiben von solchen Meisterschaftsspielen.

Aus disziplinären Gründen können Spieler vom Training suspendiert werden. Bei Verstößen gegen die Trainingsordnung, bei individuellen Streitfällen und besonderen Vorkommnissen hat jedes Mitglied das Recht, ein internes Schiedsgericht anzurufen, dessen Vorsitz ein Vertreter der BasketFighters-Funktionäre hat.

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jede weitere Saison (= Schuljahr) und kann nur schriftlich aufgekündigt werden. Bloßes Fernbleiben vom Training gilt nicht als ordnungsgemäße Abmeldung. Stichtag und Frist für eine ordentliche Abmeldung ist jeweils der 20.Juni d.J., 24 Uhr (Ende der Sommerübertrittszeit)!

An Feiertagen und allgemeinen schulfreien Tagen findet kein offizieller Trainingsbetrieb statt. In den großen Sommerferien gibt es ein Trainingslager zur Vorbereitung auf die nächste Saison. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden daher gebeten, in ihrer Urlaubsplanung diese Vorbereitungszeit zu berücksichtigen, um eine Teilnahme des Spielers an zumindest einem Trainingslager zu ermöglichen.

Schließlich hoffe ich auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Spielern und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, um gemeinsam unseren BasketFighters auch ein prospektiv wichtiges Ziel mitzugeben:  » Basketball als Lernsport für das Leben «

 

HALLENORDNUNG:


 1.)    Jede Person hat die Basketballhalle widmungsgemäß und schonend zu benützen. Die Anweisungen der Hallenaufsicht bzw. der Trainer sind strikt zu befolgen.

 2.)    Besucher und Zuseher dürfen die Spielhalle nur auf dem grauen PVC-Bodenbelag begehen; das Betreten der Spielfläche mit Straßenschuhen ist ihnen nicht erlaubt.

 3.)    Die Spielfläche, das ist das Spielfeld mit der zwei Meter erweiterten roten Outlinie, darf nur mit sauberen und abriebfesten Hallenschuhen betreten werden.

 4.)    Jeder Aktive hat in der Schuhgarderobe in der Aula seine Straßenschuhe aufzubewahren, um dann erst andere Garderobenräume betreten zu dürfen. Insbesondere sind die Dusch- und WC-Anlagen sauber zu halten - ”leave it as you take it“.

 5.)    Für Verlust oder Diebstahl von Bekleidung, Wertgegenständen und dergleichen wird keinerlei Haftung durch den Halleninhaber übernommen.

 6.)    Die Räumlichkeiten der Basketballhalle sind tunlichst sauber zu halten; die kleineren Abfälle sind in die bereitgestellten Mistkübeln in der Spielhalle und den Garderoben zu legen. Plastikflaschen, Dosen und Papiere sind in den entsprechenden Kübeln - gelb, blau, rot - vor der Basketballhalle auf dem Parkplatz zu entsorgen.

 7.)    Um unnötige Schäden zu vermeiden, ist folgendes Verhalten verboten:
    -    Ballspiel in den Garderoben und Gangräumen
    -    Fußballspielen überhaupt - auch nicht in der Spielhalle
    -    Hängen an den Ringen der Korbanlagen in der Spielhalle
    -    Getränkebecher und Essen in der Spielhalle
    -    Kaugummi-Kauen im Gebäude überhaupt
    -    Rauchen; nur vor dem Hallengebäude (Aschenbecher verwenden!)

 8.)    Bei üblichen Wettspielen wird die Basketballhalle 45 Minuten vor Beginn des ersten Spiels geöffnet; die Spielhalle selbst ist frühestens 30 Minuten vor Spielbeginn offen.
   
 9.)    Auswärtige Mannschaften müssen einen verantwortlichen Erwachsenen bekannt-
    geben und dürfen erst dann die Garderoben benützen. Für den Garderobenschlüssel ist eine Kaution von 10,- EURO zu hinterlegen.

10.)    Für Beschädigungen der Basketballhalle und von Ausstattungsgegenständen haftet der jeweils namhaft gemachte Verantwortliche einer Mannschaft.

11.)    Das Obergeschoß darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Halleninhaber betreten werden. Laufen am Balkonumgang ist verboten. An der Korbanlage mit den Befestigungsstützen darf nicht gerüttelt werden.

12.)    Bei wiederholter Missachtung der Hallenordnung obliegt es der Hallenaufsicht, diese Personen der Basketballhalle zu verweisen, sowie eine Anzeige beim Basketballverband zu erstatten und notfalls die Polizei anzufordern.

Dr. Heinz Gaisrucker, Obmann

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